Demo Form - Clone of engelstrom: Wartungsvertrag für Photovoltaikanlagen Logo
  • Wartung & Service

    Service- und Wartungsverträge der Firma engelstrom GmbH aus Bad Bergzabern
  • Gut zu wissen

    Bitte nehmen Sie sich kurz die Zeit und lesen Sie die nachfolgenden Informationen durch.

    Wichtig: PV-Anlagen sind sicherheitsrelevante Komponenten Ihres Gebäudes. Sie sollten daher, je nach
    Größe und Umfang, alle 2 - 4 Jahre gewartet werden. Versicherungen wünschen zudem eine regelmäßige
    Sichtprüfung der Anlage. Dafür bieten Ihnen alle professionellen Solarteure einen Wartungsvertrag für Ihre
    PV-Anlage an.

    Warum die Wartung? Um Ihre Herstellergarantien zu erhalten, Ihre Gebäudeversicherung weiterhin zu
    gewährleisten, Leistungseinbußen vorzubeugen und die Lebensdauer der Anlage zu verlängern. Dafür
    sollten Sie Ihre Anlage regelmäßig einer Prüfung nach der DGUV-3 bzw. DIN VDE 0105-100 unterziehen.
    Was wird geprüft? Module, Befestigung und Dachkonstruktion, Leitungen und Verbindungen,
    Wechselrichter, Überspannungsschutz, Stromspeicher, Software

    Zur Orientierung: Unser vollumfänglicher Wartungsvertrag ist vergleichbar mit den gängigen
    Warungsverträgen Ihres Gas-Wasser- oder Heizungsinstallateurs.

    Bestens geschützt: Unsere Verträge enthalten automatisch eine Versicherung Ihrer PV-Anlage und ggf.
    Ihres Speicher. Enthalten sind die Sachversicherung für PV-Anlage und ggf. Speicher sowie eine Betreiber-
    Haftpflichtversicherung. Sie müssen sich also um keine Versicherung kümmern, dies übernehmen wir mit
    unserem Rahmenvertrag für Sie. Mehr dazu im PDF (Download).

    Besonders kundenfreundlich und transparent: Der Wartungsvertrag läuft 4 Jahre und kann bis 3 Monate
    vor Ablauf der 4 Jahre gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich um weitere 4 Jahre.

    Vorteile der Wartung einer PV-Anlage: Verhinderung von Leistungseinbußen, Vermeidung von teuren
    Folgeschäden, sicherer Betrieb der Photovoltaikanlage, Verlängerung der Lebensdauer, Einhaltung der
    Versicherungsbedingungen, Erhaltung von Garantieansprüchen

    Speichern: Sie können das Formular jederzeit speichern (s. Button "Speichern" unten auf jeder Seite) und
    zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausfüllen.

     


    Auf der nächsten Seite können Sie ein paar notwendige Fragen für den Service- bzw. Wartungsvertrag beantworten, den passenden Vertra Auswählen und ihn auf der darauf folgenden Seite auch digital unterschreiben.

  • Informationen zu Ihrem Vertrag

    Ein paar Fragen zu Ihrer PV-Anlage & Speicher
  •  . .
  • Daten Ihrer Anlage

    Alle Infos zu Ihrer bestehenden Anlage
  • Optional: Foto Wechselrichter

    Um Ihren Wartungsvertrag so genau wie möglich kalkulieren zu können, benötigen wir ein Foto Ihres Wechselrichters (Strings)
  • Dateien durchsuchen
    Dateien hierher ziehen
    Datei wählen
    Cancelof
  • Auswahl des passenden Vertrags

  • Wir unterscheiden bei unseren PV-Anlagen & Speichern grundsätzlich zwischen 3 Verträgen:

    Service - Basic – Der Versicherungsschutz mit Basis Support - ab 107,10 € pro Jahr

    Wartung - Plus – Für die Gewährleistung der technischen Sicherheit - ab 95 € pro Jahr

    Rundum-Schutz - Premium – Alles drin: Service Basic + Wartung Plus - ab 202,10 € pro Jahr

     

    Alle Verträge haben eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Was die Verträge jeweils beinhalten finden Sie hier auf einen Blick:

  • Servicevertrag - Basic

    Optimaler Versicherungsschutz

    • Absicherung:
      ✔ Allgefahren Versicherung mit Vollkaskoschutz Ihrer PV-Anlage inkl. Speicher und Komponenten durch die Lumit Pro der Mannheimer Versicherung innerhalb unseres vergünstigten Rahmenvertrages
      ✔ Betreiber-Haftpflicht
      ✔ Ertragsausfallschutz
      ✔ Reparaturen bis 10.000 € führen wir selbst ohne Rücksprache mit der Versicherung für Sie durch

    • Support:
      ✔ Support via engelstrom Chat oder E-Mail während unserer Geschäftszeiten (bitte geben Sie an das Sie Vertragskunde sind)

    Preis

    kWp  PV-Anlage Speicher kWh Speicher in kWh
    0-10 107,10€ / Jahr 0-10 73,78€ / Jahr 
    11-30 190,40€ / Jahr 11-20  128,52€ / Jahr
    31-50 238€ / Jahr 21-30  147,56€ / Jahr
    ab 51 auf Anfrage ab 31 kWh auf Anfrage



    HINWEISE ZUR PREISTABELLE
    - Hinweis zur Tabelle: Besitzen Sie PV-Anlage und Speicher wird der jeweils zutreffende Betrag addiert.
    - Dies Preise gelten für Grundstückseigentümer. Die Preise für nicht Grundstückseigentümer erhalten Sie auf Anfrage bei hallo@engelstrom.de - wir schicken Ihnen dann einen individuellen Vertrag zu.
    - Versicherungsaufschlag nur für brandgefährdete Versicherungsorte: bis 10 kWp: 71,40€; bis 30 kWp: 119€; bis 50 kWp: 166,60€

  • Wartung Plus

    Regelmäßige Prüfung für eine sichere und langlebige PV-Anlage

    • Sicherheitsprüfung:
      ✔ Alle 2 Jahre gemäß VDE 0126-23-1 & DIN VDE 0105-100

    • Inspektion: Ebenfalls alle 2 Jahre – im Wechsel mit der Sicherheitsprüfung
      ✔ Sichtprüfung der gesamten Anlage
      ✔ Auswertung Ihres Anlagelogbuchs

    Preis

    Produkt Preis in €
    Je Wechselrichter 75 € / Jahr
    Je Speicher (Base) 

    37,50 € / Jahr

    Je String 20 € / Jahr
       
    Anlagen ab 50 kWp Auf Anfrage

    HINWEISE ZUR PREISTABELLE
    - Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. An- und Abfahrt und MwSt.
    - Für Ihre Kalkulation: Im Durchschnitt haben private Anlagen ca. 1-2 Strings.

  • Rundum-Schutz Premium

    Enthält alle Leistungen aus dem Wartungsvertrag plus Versicherungsschutz wie beim Servicevertrag und unseren exklusiven Bereitschaftsdienst

    ✔ Gesetzliche Sicherheitsprüfung nach DGUV / VDE (4-jährig)

    ✔ Inspektion / Anlagen-Check im Wechsel zur Sicherheitsprüfung (2-jährig)

    ✔ Vollkaskoversicherung inkl. Betreiberhaftpflicht & Ertragsausfallschutz

    ✔ Reparaturfreigabe bis 10.000 € durch uns

    ✔ Keine Einrede bei grober Fahrlässigkeit bis 5.000 €

    ✔ PLUS: engelstrom Bereitschaftsdienst bei Störungen


    Preise

    Produkt Preis in €  zzgl. Service - Basic 
    Je Wechselrichter 75 € / Jahr + Preis aus Service Basic je kWp
    Je Speicher (Base)  37,50 € / Jahr + Preis aus Service Basic je kWh wenn ein Speicher vorhanden ist
    Je String 20 € / Jahr  
    Anlagen ab 51 kWp Auf Anfrage Auf Anfrage


    HINWEISE ZUR PREISTABELLE

    - Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. An- und Abfahrt und MwSt.
    - Besitzen Sie PV-Anlage und Speicher wird der jeweils zutreffende Betrag addiert.
    - Dies Preise gelten für Grundstückseigentümer. Die Preise für nicht Grundstückseigentümer erhalten Sie auf Anfrage bei hallo@engelstrom.de - wir schicken Ihnen dann einen individuellen Vertrag zu.

  • Auswahl Ihres Vertrags

  • Servicevertrag für Photovoltaikanlagen

    Vertrag: Service Basic
  • Zwischen

  •  -
  • - nachstehend Auftraggeber (AG) genannt -

    und der Firma

    engelstrom GmbH, Rieslingweg 12, 76887 Bad Bergzabern
    Tel.: 06343 - 30 54 100, E-Mail: hallo@engelstrom.de 

    - nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt -

    wird ein Wartungsvertrag für die Photovoltaikanlage unter folgender Adresse geschlossen:

  • §1 Vertragsgegenstand

    1.1 Vertragsgegenstand sind folgende Leistungen für die oben genannte Photovoltaikanlage bzw. den Batteriespeicher sind:

    A) Support
    Support via E-Mail und engelstrom Chat bei Problemen mit der von engelstrom gebauten Anlage während unserer Geschäftszeiten (Bitte geben Sie an, dass Sie Vertragskunde sind)

    B) Versicherung 
    Allgefahren Versicherung Ihrer PV-Anlage und ggf. Ihres Batteriespeichers inkl. Betreiber-Haftpflicht und Ertragsausfallschutz

    §2 Leistungsumfang

    2.1 Support via E-Mail und engelstrom Chat bei Problemen mit einer von engelstrom gebauten Anlage während unserer Geschäftszeiten.

    2.2 Versicherung
    Die Versicherung Lumit Pro der Mannheimer Versicherung ist im Leistungsumfang enthalten. Sie beinhaltet u.a.: Vollkaskoschutz gegen nahezu alle Gefahren für Ihre PV-Anlage sowie eine Betreiber-Haftpflichtversicherung. Alle Leistungen der Versicherung entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen der Mannheimer Versicherung.

    §3 Pflichten des Auftragnehmers (AN)

    Abschluss der Lumit Pro Versicherung im Rahmenvertrag der engelstrom GmbH für den AG.

    §4 Pflichten des Auftraggebers (AG)

    Der AG unterstützt den AN in vollem Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der AG hat dafür zu sorgen, dass dem AN alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.

    §5 Laufzeit und Kündigung des Vertrages

    5.1 Mindestvertragslaufzeit sind 4 Jahre.

    5.2 Der Vertrag verlängert sich immer um 4 Jahre.

    5.3 Er kann von beiden Vertragsparteien bis zu 3 Monaten vor Ablauf der 4 Jahre schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 4 Jahre.

    5.4 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

    §6 Vergütung

    6.1 Die Vergütung für die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Anlagengröße und staffeln sich folgendermaßen:

    kWp  PV-Anlage Speicher kWh Speicher in kWh
    0-10 107,10€ / Jahr 0-10 73,78€ / Jahr 
    11-30 190,40€ / Jahr 11-20  128,52€ / Jahr
    31-50 238€ / Jahr 21-30  147,56€ / Jahr
    ab 51 auf Anfrage ab 31 kWh auf Anfrage

    HINWEISE ZUR PREISTABELLE
    - Hinweis zur Tabelle: Besitzen Sie PV-Anlage und Speicher wird der jeweils zutreffende Betrag addiert.
    - Dies Preise gelten für Grundstückseigentümer. Die Preise für nicht Grundstückseigentümer erhalten Sie auf Anfrage bei hallo@engelstrom.de - wir schicken Ihnen dann einen individuellen Vertrag zu.

    6.2 Die Vergütung der jährlichen Pauschale für die o.g. Leistungen werden entsprechend der Auswahl des AG:

    • Jährlich per Überweisung
    oder
    • Jährlich per Lastschrift beglichen

    Die Vergütung ist bei Vertragsabschluss zu zahlen und ist für jedes neu anfallende Vertragsjahr zum selben Zeitpunkt fällig.

    6.3 Separate und extra beauftragte Service- und Reparatureinsätze werden nach Material und Lohn gesondert abgerechnet und dem AG in Rechnung gestellt (Anlage 2).

     

    §7 Keine Nebenabreden

    Die in diesem Vertrag einschließlich Anlagen getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Bestandteile dieses Vertrages sind die ihm beigefügten folgenden Anlagen:
    Anlage 1: Leistungsbeschreibung der Wartung
    Anlage 2: Preisliste sonstiger Leistungen

    §8 Schriftform & Gerichtsstand

    8.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

    8.2 Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz

    §9 Salvatorische Klausel

    Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.

  • Wartungsvertrag für Photovoltaikanlagen

    Vertrag: Wartung Plus
  • Zwischen

  •  -
  • - nachstehend Auftraggeber (AG) genannt -

    und der Firma

    engelstrom GmbH, Rieslingweg 12, 76887 Bad Bergzabern
    Tel.: 06343 - 30 54 100, E-Mail: hallo@engelstrom.de 

    - nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt -

    wird ein Wartungsvertrag für die Photovoltaikanlage unter folgender Adresse geschlossen:

  • §1 Vertragsgegenstand

    1.1 Vertragsgegenstand sind folgende Leistungen für die oben genannte Photovoltaikanlage:

    A) Sicherheitsprüfung (4-jährig)
    Wartung nach VDE 0126-23-1 und DIN VDE 0105-100

    B) Inspektion (2-jährig)
    Sichtprüfung der Anlage, Prüfung und Auswertung des Logbuchs

    §2 Leistungsumfang

    2.1 Der AN übernimmt die Sicherheitsprüfung nach VDE VDE0126-23-1 und DIN VDE 0105-100 nach den Bestimmungen von Anlage 1 dieses Vertrages. Er verpflichtet sich, die Anlage in den genannten Abständen auf Funktion und Zustand zu prüfen. Die Prüfung erfolgt einmal alle 4 Jahre je nach Notwendigkeit der nächsten Prüfung.

    2.2 Werden bei der Ausführung der Wartung Mängel an der Anlage festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf diese Mängel hinzuweisen.

    2.3 Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer jeweils mindestens zwei Arbeitstage vor Ausführung der beabsichtigten Leistung zu verständigen, sofern diese vor Ort beim AG stattfindet.

    2.4 Nach jeder Wartung sowie nach jeder Störungsbeseitigung erhält der AG ein Protokoll über festgestellte Fehler oder Schäden und durchgeführte Arbeiten. Die Wartungsprotokolle werden in Form einer Checkliste erstellt.

    2.5 Bei der Inspektion erhält der AG:
    - Sichtprüfung der gesamten Anlage (je nach Voraussetzung mittels Drohne)
    - Prüfung und Auswertung vorhandener Fehlermeldungen
    - Überprüfen auf Fehlerpotentiale für den Betrieb
    - Prüfung auf Erweiterungsmöglichkeiten
    Die Inspektion erfolgt einmal alle 4 Jahre und ist um 2 Jahre versetzt zur Sicherheitsprüfung.

    2.6 Nicht vom Leistungsumfang dieses Vertrages umfasst sind:
    - die Zählerablesung zu allen Zwecken der Abrechnung der Einspeisevergütung;
    - die Wartung von Anlagenteilen, die nach Unterschrift dieses Vertrages der PV-Anlage
    hinzugefügt werden. Eine Aufnahme in die Wartung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung;
    - Störungen, die durch Eingriffe durch den AG oder durch vom AG beauftragte Drittfirmen in die PV-Anlage verursacht werden;
    - Instandsetzungsarbeiten, die über die laufende Wartung oder Störungsbeseitigung hinausgehen und einer vollständigen oder teilweisen Neuerrichtung der PV-Anlage gleichkommen. Dies gilt beispielsweise, aber nicht ausschließlich, für den Wiederaufbau nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneelast, Feuer oder Überspannung.

    §3 Voraussetzungen für den Eintritt der Leistungsverpflichtung des AN

    Dem AN werden vom AG folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
    - Bezeichnung Wechselrichter und Stringplan der betreffenden PV-Anlage
    - Inbetriebsetzungsprotokoll des Energieversorgungsunternehmens
    - Messprotokoll (Spannung DC-Seite)
    Fehlen diese Unterlagen, muss Art und Aufbau der Anlage erst gesondert durch den AN ermittelt werden. Dies führt zu einmaligen Kosten, die nach Anlage 2 abgerechnet werden.

    §4 Pflichten des Auftragnehmers (AN)

    Wartung der PV-Anlage gemäß dem Leistungsumfang aus Anlage 1.

    § 5. Pflichten des Auftraggebers (AG)

    5.1 Der AG unterstützt den AN in vollem Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der AG hat dafür zu sorgen, dass dem AN alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.

    5.2 Der AG ermöglicht den Mitarbeitern und externen Beauftragten des AN während der üblichen Geschäftszeit den ungehinderten Zugang zur Anlage und allen relevanten Komponenten.

    §6. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

    6.1 Mindestvertragslaufzeit sind 4 Jahre.

    6.2 Der Vertrag verlängert sich immer um 4 Jahre.

    6.3 Er kann von beiden Vertragsparteien bis zu 3 Monaten vor Ablauf der 4 Jahre schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 4 Jahre.

    6.4 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

    1. für den AG, wenn der AN seinen Leistungszusagen, nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt,
    2. für den AN, wenn der AG in Bezug auf eine oder mehrere vertragliche Pflichten eine erhebliche Vertragsverletzung begeht,
    3. für beide Parteien, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das
    Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird oder die Eröffnung des
    Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
    4. für den AN, wenn der AG der in diesem Vertrag zugesicherten Vergütung, nach
    zweimaliger schriftlicher Mahnung des AN nicht nachkommt.

    §7. Vergütung

    7.1 Die Vergütung für die Leistungen Sicherheitsprüfung und Inspektion sind bei privaten Anlagen unabhängig von der Anlagengröße und ergeben sich aus dem jeweiligen Aufwand und werden wie folgt berechnet.

    Produkt Preis in €
    Je Wechselrichter 75 € / Jahr
    Je Speicher (Base) 

    37,50 € / Jahr

    Je String 20 € / Jahr
    Anlagen ab 50 kWp Auf Anfrage

    (Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. An- und Abfahrt und MwSt.)

    7.2 Die Vergütung der jährlichen Pauschale für die o.g. Leistungen werden entsprechend der Auswahl des AG:

    • Jährlich per Überweisung
    oder
    • Jährlich per Lastschrift beglichen

    Die Vergütung ist bei Vertragsabschluss zu zahlen und ist für jedes neu anfallende Vertragsjahr zum selben Zeitpunkt fällig.

    7.3 Eingeschlossen in die Vergütung sind sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten, nicht aber Materialkosten.

    7.4 Erbringung der Leistung erforderlich und angemessen sind. Separate und extra beauftragte Service- und Reparatureinsätze werden nach Material und Lohn gesondert abgerechnet und dem AG in Rechnung gestellt (Anlage 2).

    §8 Haftung

    8.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen haftet der AN nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des AN für Schäden aus leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung er bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung des AN ausgeschlossen.

    8.2 Die Haftung des AG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller stehen, stellt der AG den AN vollumfänglich frei.

    §10 Keine Nebenabreden

    Die in diesem Vertrag einschließlich Anlagen getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Bestandteile dieses Vertrages sind die ihm beigefügten folgenden Anlagen:

    Anlage 1: Leistungsbeschreibung der Wartung
    Anlage 2: Preisliste

    §11 Schriftform & Gerichtsstand

    11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

    11.2 Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.

  • Wartungsvertrag für Photovoltaikanlagen

    Vertrag: Rundum-Schutz Premium
  • Zwischen

  •  -
  • - nachstehend Auftraggeber (AG) genannt -

    und der Firma

    engelstrom GmbH, Rieslingweg 12, 76887 Bad Bergzabern
    Tel.: 06343 - 30 54 100, E-Mail: hallo@engelstrom.de 

    - nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt -

    wird ein Wartungsvertrag für die Photovoltaikanlage unter folgender Adresse geschlossen:

  • §1 Vertragsgegenstand

    1.1 Vertragsgegenstand sind folgende Leistungen für die oben genannte Photovoltaikanlage:

    A) Sicherheitsprüfung
    Wartung nach VDE 0126-23-1 und DIN VDE 0105-100

    B) Inspektion
    Sichtprüfung der Anlage, Prüfung und Auswertung des Logbuchs

    C) Versicherung 
    Allgefahren Vollversicherung Ihrer PV-Anlage inkl. Betreiber-Haftpflicht und Ertragsausfall

    §2 Leistungsumfang

    2.1 Der AN übernimmt die Sicherheitsprüfung nach VDE VDE0126-23-1 und DIN VDE 0105-100 nach den Bestimmungen von Anlage 1 dieses Vertrages. Er verpflichtet sich, die Anlage in den genannten Abständen auf Funktion und Zustand zu prüfen. Die Prüfung erfolgt einmal alle 4 Jahre je nach Notwendigkeit der nächsten Prüfung.

    2.2 Werden bei der Ausführung der Wartung Mängel an der Anlage festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf diese Mängel hinzuweisen.

    2.3 Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer jeweils mindestens zwei Arbeitstage vor Ausführung der beabsichtigten Leistung zu verständigen, sofern diese vor Ort beim AG stattfindet.

    2.4 Nach jeder Wartung sowie nach jeder Störungsbeseitigung erhält der AG ein Protokoll über festgestellte Fehler oder Schäden und durchgeführte Arbeiten. Die Wartungsprotokolle werden in Form einer Checkliste erstellt.

    2.5 Bei der Inspektion erhält der AG:
    - Sichtprüfung der gesamten Anlage (je nach Voraussetzung mittels Drohne)
    - Prüfung und Auswertung vorhandener Fehlermeldungen
    - Überprüfen auf Fehlerpotentiale für den Betrieb
    - Prüfung auf Erweiterungsmöglichkeiten
    Die Inspektion erfolgt einmal alle 4 Jahre und ist um 2 Jahre versetzt zur Sicherheitsprüfung.

    2.6 Versicherung
    Die Versicherung Lumit Pro der Mannheimer Versicherung ist im Leistungsumfang enthalten. Sie beinhaltet u.a.:
    Vollkaskoschutz gegen nahezu alle Gefahren für Ihre PV-Anlage sowie eine Betreiber-Haftpflichtversicherung. Alle Leistungen der Versicherung entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen der Mannheimer Versicherung.

    2.7 Nicht vom Leistungsumfang dieses Vertrages umfasst sind:
    - die Zählerablesung zu allen Zwecken der Abrechnung der Einspeisevergütung;
    - die Wartung von Anlagenteilen, die nach Unterschrift dieses Vertrages der PV-Anlage
    hinzugefügt werden. Eine Aufnahme in die Wartung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung;
    - Störungen, die durch Eingriffe durch den AG oder durch vom AG beauftragte Drittfirmen in die PV-Anlage verursacht werden;
    - Instandsetzungsarbeiten, die über die laufende Wartung oder Störungsbeseitigung hinausgehen und einer vollständigen oder teilweisen Neuerrichtung der PV-Anlage gleichkommen. Dies gilt beispielsweise, aber nicht ausschließlich, für den Wiederaufbau nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneelast, Feuer oder Überspannung.

    §3 Voraussetzungen für den Eintritt der Leistungsverpflichtung des AN

    Dem AN werden vom AG folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
    - Bezeichnung Wechselrichter und Stringplan der betreffenden PV-Anlage
    - Inbetriebsetzungsprotokoll des Energieversorgungsunternehmens
    - Messprotokoll (Spannung DC-Seite)
    Fehlen diese Unterlagen, muss Art und Aufbau der Anlage erst gesondert durch den AN ermittelt werden. Dies führt zu einmaligen Kosten, die nach Anlage 2 abgerechnet werden.

    §4 Pflichten des Auftragnehmers (AN)

    Wartung der PV-Anlage gemäß dem Leistungsumfang aus Anlage 1.

    § 5. Pflichten des Auftraggebers (AG)

    5.1 Der AG unterstützt den AN in vollem Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der AG hat dafür zu sorgen, dass dem AN alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.

    5.2 Der AG ermöglicht den Mitarbeitern und externen Beauftragten des AN während der üblichen Geschäftszeit den ungehinderten Zugang zur Anlage und allen relevanten Komponenten.

    §6. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

    6.1 Mindestvertragslaufzeit sind 4 Jahre.

    6.2 Der Vertrag verlängert sich immer um 4 Jahre.

    6.3 Er kann von beiden Vertragsparteien bis zu 3 Monaten vor Ablauf der 4 Jahre schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 4 Jahre.

    6.4 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

    1. für den AG, wenn der AN seinen Leistungszusagen, nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt,
    2. für den AN, wenn der AG in Bezug auf eine oder mehrere vertragliche Pflichten eine erhebliche Vertragsverletzung begeht,
    3. für beide Parteien, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das
    Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird oder die Eröffnung des
    Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
    4. für den AN, wenn der AG der in diesem Vertrag zugesicherten Vergütung, nach
    zweimaliger schriftlicher Mahnung des AN nicht nachkommt.

    §7. Vergütung

    7.1 Die Vergütung für die Leistungen Sicherheitsprüfung, Inspektion, PV-Versicherung und Bereitschaftsdienst ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.

    Produkt Preis in €  zzgl. Service - Basic 
    Je Wechselrichter 75 € / Jahr + Preis aus Service Basic je kWp
    Je Speicher (Base)  37,50 € / Jahr + Preis aus Service Basic je kWh
    Je String 20 € / Jahr  
    Anlagen ab 51 kWp Auf Anfrage Auf Anfrage

    (Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. An- und Abfahrt und MwSt.)

    7.2 Bei Anlagen mir mehr als 51 kWp wird die Versicherungssumme individuell berechnet und der endgültige  Rechnungsbetrag erst auf der Rechnung ausgewiesen. Erfragen Sie daher den Endbetrag gerne vorab bei uns.

    7.3 Die Vergütung der jährlichen Pauschale für die o.g. Leistungen werden entsprechend der Auswahl des AG:

    • Jährlich per Überweisung
    oder
    • Jährlich per Lastschrift beglichen

    Die Vergütung ist bei Vertragsabschluss zu zahlen und ist für jedes neu anfallende Vertragsjahr zum selben Zeitpunkt fällig.

    7.4 Eingeschlossen in die Vergütung sind sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten, nicht aber Materialkosten. Ausgenommen hiervon ist der Bereitschaftsdienst (Notdienst), hier werden Lohn- und Lohnnebenkosten fällig.

    7.5 Erbringung der Leistung erforderlich und angemessen sind. Separate und extra beauftragte Service- und Reparatureinsätze werden nach Material und Lohn gesondert abgerechnet und dem AG in Rechnung gestellt (Anlage 2).

    §8 Haftung

    8.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen haftet der AN nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des AN für Schäden aus leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung er bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung des AN ausgeschlossen.

    8.2 Die Haftung des AG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller stehen, stellt der AG den AN vollumfänglich frei.

    §9 Keine Nebenabreden

    Die in diesem Vertrag einschließlich Anlagen getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Bestandteile dieses Vertrages sind die ihm beigefügten folgenden Anlagen:

    Anlage 1: Leistungsbeschreibung der Wartung
    Anlage 2: Preisliste

    §10 Schriftform & Gerichtsstand

    10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

    10.2 Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz

    §11 Salvatorische Klausel

    Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.

  • Anlage

  • Anlage 1 - Wartung der Anlage

    a) Überprüfung mechanisch

    • Sichtprüfung der Moduloberflachen auf Beschädigungen, Unebenheiten, Verschmutzungen und sonstigen Belag
    • Sichtprüfung des Modulrahmens auf Unregelmäßigkeiten und Beschädigungen
    • Überprüfung der Befestigung des Moduls an der Unterkonstruktion
    • Überprüfung der Unterkonstruktion auf Standfestigkeit und Korrosion
    • Kontrolle der Schutzeinrichtungen
    • Sichtprüfung von Kabelpritschen und Kabelführung auf der Dachseite
    • Sichtprüfung der Stringkabel auf Beschädigungen
    • Sichtprüfung von eventuell vorhandenen Kabelverteilern und Anschlussboxen auf Beschädigung und
    • Verformung
    • Überprüfung der Wechselrichterbefestigung und Unterkonstruktionsbefestigung
    • Überprüfung der Kabelwege
  • b) Überprüfung Elektro (Gleichstromseite)

    • Stringprüfung jedes einzelnen Strings mit Erstellung eines Protokolls
    • Überprüfung des DC- Trennschalters auf sichere Funktion

    c) Überprüfung Elektro (Wechselstromseite)

    • Sichtprüfung Wechselrichter
    • Aktive und passive Kühlung überprüfen und reinigen
    • Sicherungskasten und Schraubverbindungen kontrollieren
    • Schraubverbindungen und Anschlüsse/ Anschlussklemmen nachziehen
    • Sicherungselemente auf festen Sitz prüfen
    • Sichtprüfung elektrischer Leitungen auf Beschädigungen
    • Funktionsprüfung Wechselrichter und Schutzabschaltung
    • Fehlerspeicher überprüfen
  • Anlage 2 - Preisliste der Arbeiten (Gültig ab 01.01.2024)

    Störungsbeseitigung, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten

    Stundensatz - Notdienst     90,00 €
    Stundensatz - Sonstige Arbeiten   75,00 €
    Stundensatz - Meister   120,00 €
    Stundensatz - Meister - Notdienst   175,00 €
    Sicherheitsprüfung Heizstab   37,50 € / pro Stk & Jahr im Vertrag
    Sicherheitsprüfung Wallbox   48 € / pro Stk & Jahr im Vertrag
    Wartung Klimaanlage   75 € / pro Stk & Jahr im Vertrag
    Reisekosten    Halber Stundensatz zzgl. 1,15€ / km
    Material und Ersatzteile    Gemäß Angebot des AN

    Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt., wenn gesetzlich vorgeschrieben. 

  • Abschluss des Vertrags

    mit der engelstrom GmbH
  • Ihr gewählter Vertrag: {ichWahle}

  • Datenschutz
    Mit meiner Unterschrift willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben. Des weiteren verzichte bei diesem digitalen Dokument auf die Unterschrift des Auftragnehmers.

  • Powered by Jotform SignLöschen
  • HINWEISE:

    1. Bitte unterschreiben Sie digital, klicken Sie dann auf "Absenden" und bestätigen Sie danach Ihre Unterschrift mit dem blauen Button im Popup Fenster Ihre Unterschrift. 
    2. Dieses digitale Dokument ist ohne Unterschrift des Auftragnehmers (engelstrom GmbH) gültig.
    3. Sie bekommen den Vertrag als PDF für Ihre Unterlagen.
    4. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Rechnung gemäß Vertrag.

  • Should be Empty: