Wenn Beschädigungen am Sicherheitssystem vorhanden sind, ist dieses sofort außer Betrieb zu setzen! Alles Andere ist grob fahrlässig! Dafür haftet der Prüfer!
Du hast alles abgearbeitet, die Abläufe sind frei, alle Mängel sind aufgenommen und dokumentiert.
Sämtliche Zusatzarbeiten sind beschrieben.
Vielen Dank.