Krankmeldung online - Grundschule Mittelhaan Logo
  • Krankmeldung online

    Städt. Gem. Grundschule Mittelhaan
  • Liebe Eltern,

    ber dieses Formular können Sie Ihr Kind entschuldigen. Das Sekretariat nimmt das Formular entgegen, notiert den Fehltag und leitet es an die Klassenleitung weiter. Nach Absenden erhalten Sie die PDF-Datei als E-Mail für Ihre Unterlagen. Sie müssen die Entschuldigung für die Schule nicht mehr ausdrucken.

    Fehlen vor und nach den Ferien

    Sollte Ihr Kind am letzten Schultag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien fehlen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Sollte dies nicht geschehen, sind wir gesetzlich verpflichtet, rechtliche Schritte (z. B. ein Bußgeldverfahren) einzuleiten.

    Besonderheiten

    Wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit, wie beispielsweise Corona, Scharlach, Röteln, Windpocken, Masern oder Mumps, erkrankt ist, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren. Somit wird gewährleistet, dass wir schwangere oder stillende Mütter frühzeitig schützen können. Bei begründeten Zweifeln, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, können wir als Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen (Schulgesetz NRW § 43 Abs. 2).

    Übersicht der Krankheiten – Information vom Gesundheitsamt

    Mit Hilfe dieser Tabelle (PDF-Datei, Stand 02/2024) erhalten Sie alle schulrelevanten Informationen zu den einzelnen Krankheiten, z.B. wann Ihr Kind wieder zur Schule darf sowie welche Maßnahmen die Eltern oder die Schule vornehmen müssen (z.B. Spielzeugreinigung, Wäsche bei 60° waschen, ggfs. Impfung etc.). 

    Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Ihre Klassenleitung wenden.

    Herzliche Grüße

    Ihr Kollegium der Grundschule Mittelhaan

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  • Vielen Dank für Ihre Eintragungen!

    Nach Absenden erhalten Sie die PDF-Datei als E-Mail für Ihre Unterlagen. Sie müssen die Entschuldigung für die Schule nicht mehr ausdrucken.

  • Schulgesetz NRW § 43 Abs. 2 – Teilnahme am Unterricht

    Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.

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